Wenn hochbegabte und besonders motivierte Musikschülerinnen und -Schüler für sich in Erwägung ziehen, ihr Hobby zum Beruf zu machen, kann die SVA (Studienvorbereitende Ausbildung) eine Hilfe sein, sich optimal auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule vorzubereiten.

Die Fachbereiche

Unsere Studienvorbereitende Ausbildung unterteilt sich in die Fachbereiche Klassik und Jazz-Rock-Pop.

 

SVA Klassik

Erste Infos zu Fördermöglichkeiten und Aufnahmebedingungen finden Sie auf dieser Seite.

Da die Gesamtmaßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgt, ist eine persönliche Beratung durch die Musikschulleitungen als erste Kontaktaufnahme empfehlenswert.

 

Das Faltblatt des VdM mit Anmeldeseite:

SVA Klassik 2021 – LV MS SH (pdf)

 


 

SVA Jazz-Rock-Pop


Zehntausende Schüler*innen erhalten derzeit ihren Jazz-Rock-PopUnterricht an öffentlichen und privaten Musikschulen sowie bei freischaffenden Musikpädagog*innen in Schleswig-Holstein. Ob im Instrumental- oder Vokalunterricht – sie erlernen bei ihrer Lehrkraft neben den musikalischen Skills vor allem auch die Freude am gemeinsamen Musik machen. Für einige von ihnen rückt der Wunsch, Musik zu studieren und eine Karriere als Berufsmusiker*in oder Musikpädagog*in anzustreben in dieser Zeit mehr und mehr in den Vordergrund.

Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) fördert seit bald 40 Jahren eben diese Musikschüler*innen und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen und Lehrkräften optimal auf die Aufnahmeprüfung an Musikhochschulen vor.

Die Förderung
Folgende Punkte gehören zur SVA-Förderung und sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft:

  • Die Belegung des Unterrichts im Hauptfach (60 Minuten Einzelunterricht), Nebenfach (45 Minuten Einzelunterricht) und popularmusikalischer Musiktheorie (i.d.R. zentral über den Landesverband organisierter Online-Gruppenunterricht). Mindestens im Haupt- oder Nebenfach sollte der Unterricht an einer schleswig-holsteinischen VdM-Musikschule belegt werden. Für den Unterricht im Nebenfach erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. d*ie Stipendiat*in monatlich einen Zuschuss zu den Unterrichtsgebühren von derzeit 90,00 €.
  • Die verpflichtende Teilnahme an den kostenlosen, zentralen SVA Veranstaltungen: i.d.R. zwei Bandwochen und zwei Workshopwochenenden pro Kalenderjahr (die jährliche Teilnahme an einer Bandwoche und an beiden Workshopwochenenden ist verpflichtend; die Teilnahme an Maßnahmen des LJJO ist als Bandwoche anrechenbar).
  • Die Teilnahme an sonstigen SVA-Veranstaltungen wird erwartet: z.B. an Konzerten.
  • Eine regelmäßige Teilnahme an den Pop-Wertungen von „Jugend musiziert“ oder an „Jugend jazzt“ wird erwartet.
  • Die aktive Mitwirkung der Hauptfachlehrkraft an den SVA-Maßnahmen ist erwünscht. Die Ausfertigung eines jährlichen Lernberichts, der die Entwicklung de*r Schüler*in dokumentiert, ist obligatorisch.Die Einwilligung in die Nutzung der persönlichen Daten der Stipendiat*innen zur Durchführung von SVA-Veranstaltungen: z.B. für Adresslisten, Konzertanfragen, Bandprojekte, Fahrgemeinschaften usw. Insbesondere gehört hierzu auch die Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien sowie im Internet.

Das Faltblatt des VdM mit Anmeldeseite:
SVA Jazz-Rock-Pop 2021 – LV MS SH (pdf)

musikschulen-sh.de/landesverband/studienvorbereitung-sva/

Dieses Angebot umfasst

Studienvorbereitende Ausbildung SVA.

  • einen wöchentlichen Einzelunterricht von 60 Minuten im Hauptfach
  • 45 Minuten Einzelunterricht im Nebenfach
  • 60 Minuten Gruppenunterricht im Fach Theorie (Gehörbildung, Satzlehre, Musikgeschichte u.a.)
  • Ergänzt wird dieser Unterricht durch zentrale Schwerpunktmaßnahmen auf Landesebene z.B. in Zusammenarbeit mit der Musikhochschule Lübeck
  • Teilnehmende Schüler zahlen für das gesamte Angebot den regulären Beitrag für das Hauptfach (60 Minuten Einzelunterricht) und das Nebenfach (45 Minuten) laut Engeltordnung. Das Nebenfach wird über den Landesverband der Musikschulen bezuschusst in der Höhe von 75 Euro (Stand 2017).

Weitere Informationen: musikschulen-sh.de/landesverband/studienvorbereitende-ausbildung-sva

Weiterhin sind folgende Punkte wichtig

  • Von den SVA-Teilnehmern wird engagierter Einsatz und aktive Beteiligung am musikalischen Leben ihrer Musikschule (zum Beispiel in Orchestern) erwartet.
  • Die Teilnahme an zentralen SVA-Veranstaltungen ist verpflichtend, z.B. Kammermusikwochen, Theorie-Wochenenden, Konzerte.
  • Das Einverständnis der Nutzung persönlicher Daten wird erwartet: Adresslisten, Konzertanfragen, Ensembleprojekte, Fahrgemeinschaften usw. Insbesondere zählt hierzu auch das Einverständnis für die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien und Internet.
  • Ausfertigung eines jährlichen Lernberichts. Die aktive Mitwirkung der Hauptfachlehrer bei den SVA-Maßnahmen wird gewünscht.
  • Die Aufnahmekapazität in SVA-Förderung ist begrenzt und es gibt unter Umständen Wartelisten. Zweimal jährlich finden zentrale Aufnahmetests für AnwärterInnen, die von ihren Musikschulen vorgeschlagen werden, statt.

Homepage des Landesverbandes der Musikschulen Schleswig-Holstein

Information und Anmeldung

Kreismusikschule Schleswig-Flensburg
Tel.: 04621 960 118
E-Mail: KMS@kultur-schleswig-flensburg.de

Direkte Informationen: musikschulen-sh.de/landesverband/studienvorbereitende-ausbildung-sva