Was leisten öffentliche Musikschulen?

Der Unterricht der Musikschulen ist in vier ‚Stufen‘ gegliedert. Er wird je nach Fach und pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. In der Grundstufe wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung angestrebt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht schafft. Dieser erfolgt in der Unter-, Mittel- und Oberstufe in Instrumental- bzw. Vokal- und Ensemblefächern. Der Besuch des Instrumental- bzw. Vokal-Unterrichts und eines Ensemblefachs verbindet von Anfang an individuellen Fortschritt und Einbindung in gemeinsame Musizierpraxis und stellt ein besonderes Merkmal der Musikschularbeit dar.

Außerdem bieten Musikschulen Ergänzungsfächer und Projekte verschiedener Art an. Erst ein mehrjähriger, kontinuierlicher Unterricht führt in der Regel zu einem Ergebnis, das – den Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechend – den Anforderungen eines sinnerfüllten Musizierens gerecht wird und persönlichkeitsbildende Wirkungen des aktiven Musizierens zum Tragen kommen lässt. Die angegebenen Zeiträume sind Mittelwerte zur Orientierung und gelten für zielgruppenspezifische Angebote nur eingeschränkt.

Der Strukturplan beschreibt in vereinfachten Zügen Konzept und Aufbau einer Musikschule und ist für Mitgliedschulen im VdM verbindlich. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundbildung, die Befähigung zum aktiven Musizieren, die Begabtenfindung und -förderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium.

 

VdM Strukturplan 2023

VdM Strukturplan 2023

Dem VdM angehörende Musikschulen

  • sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag
  • führen an Musik heran
  • regen Musikalität an
  • finden und fördern musikalische Begabungen
  • leiten zum aktiven Musizieren an
  • vermitteln lebenslange Freude an Musik
  • bieten eine Musikalische Früherziehung und Grundbildung
  • geben qualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht
  • ermöglichen gemeinsames Musizieren in Orchestern, Chören, Ensembles
  • haben einen eigenen Platz im Bildungsgefüge
  • sind in der Regel in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen als e.V. eine öffentliche Aufgabe
  • ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule
  • machen ein spezielles musikalisches Ergänzungsangebot
  • arbeiten mit Schulen, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern und anderen zusammen

Weitere Informationen finden Sie beim Verband der Musikschulen unter www.musikschulen.de

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